... abschließende Ausführungen ...

 

 

Bei unseren Recherchen ist uns auch eine größere Anzahl von Lynchmorden in den von der deutschen Wehrmacht seinerzeit besetzten Gebieten bekannt geworden, so in Frankreich (22 Fälle), Holland (7), Belgien (2), Norwegen (2), Italien (1), Tschechien (1) und Jugoslawien (1). Die Zahl der bei diesen Fällen ermordeten Flieger beträgt mindestens 52.
Nachstehend eine alphabetische Auflistung von Orten, in denen es nach unseren Kenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls zu Lynchmorden an notgelandeten alliierten Fliegern gekommen ist. Unsere bisherigen Recherchen haben in diesen Fällen noch keine Bestätigung erbracht bzw. sind noch nicht abgeschlossen.  
Die übergroße Mehrzahl der nachstehenden Orte bzw. Mordfälle - killing of British/allied airmen - sind einer aktuellen Auflistung archivierter Prozessakten des Public Record Office, Kew, Richmond, Surrey TW9 4 DU, England (Internet:  www.pro.gov.uk) entnommen.

Bersenbrück

Bochum-Werne

Borstel-Rehren (Gemeinde Auetal)

Brunswik (Stadtteil von Kiel?)

Eberswalde

Gelsenkirchen (Stadtteil Buer-Reese)

Hamburg (Stadtteile: Neuenfelde, Wilhelmsburg und Stellingen)

Horstgen (bei Kamp-Lintfort?)

Leichlingen

Mühlen Eichen

Moorhusen

Munsterlein

Neuenkirchen

Neuhausen

Niederkunzisch

Odenthal

Pockau

Reinhardswald (Gahrenberg)

Ritschenhausen

Satow

Soltau

Staffort (Stadtteil von Stutensee)

Weseke (Ortsteil von Borken)

Wiedenbrück (Rheda-Wiedenbrück)

Woltersdorf

 

Nach unseren bisher gesammelten Erkenntnissen und entgegen der seinerzeit kolportierten Meinung stellen wir fest, dass es zu spontanen Lynchmorden an abgeschossenen Fliegern weit weniger durch betroffene Zivilisten gekommen ist, d.h. durch Personen, die auf Grund von Bomben- oder Jabo-Angriffen persönlich durch den Verlust von Familienangehörigen oder die Zerstörung von Haus und Wohnung geschädigt waren, als vielmehr durch bornierte und fanatisierte NS-Funktionäre.  
In den meisten der uns bekannt gewordenen Fälle waren es Angehörige von SA, SS, SD (Sicherheitsdienst), Polizei, Gestapo und in nicht unerheblichem Maße auch Wehrmachtsangehörige sowie vereinzelt auch Volkssturmmänner, die - wenn sie nicht blindwütig selbst Hand an die Pistole legten - ihre Untergebenen ermunterten und aufforderten oder ihnen nahe legten und befahlen (ggf. unter Ausübung von Druck), den oder die Gefangenen "umzulegen". 
Wir finden unsere Feststellung auch bestätigt durch die nicht unerhebliche Zahl der oben genannten Lynchmorde im Ausland, wo deutsche Zivilisten als mögliche Täter ja nicht in Betracht kommen.

Über Emails mit Kommentaren, Anregungen, Ergänzungen, Hinweisen, Fehlermeldungen und/oder Kritik würden wir uns freuen. Interessieren würde u.a., ob Lynchmorde an kriegsgefangenen deutschen Fliegern in England bekannt geworden sind.  

 

Exkurs (Nr. 1) über Lynchmorde an deutschen Fliegern 

Im vorstehenden letzten Absatz unserer (ersten) Veröffentlichung im Internet (vom 1.9.2001) hatten wir u.a. aufgezeigt, dass wir uns auch für bekannt gewordene Lynchmorde an kriegsgefangenen deutschen Fliegern in England interessieren würden. Die Möglichkeit, dass solche Fälle auch in Frankreich oder Belgien vorgekommen sein könnten, hatten wir seinerzeit nicht bedacht. Nachstehend das bisherige Ergebnis:

1940  (zwischen dem 10.5. und 6.6.1940) Ermordung von drei notgelandeten deutschen Fliegern nahe dem Dorf Vimy in Nordfrankreich durch Zivilpersonen.

Quellen: Zayas, Alfred M. de: Die Wehrmachts-Untersuchungsstelle. Deutsche Ermittlungen über alliierte Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg, 3. Aufl., München 1980, S. 180 f. und nicht numerierte Bildseite nach Seite 192. 

Dass der US-amerikanische Völkerrechtler und Historiker Dr. Alfred M. de Zayas, der Autor des vorgenannten Buches, seinerzeit, d.h. 1979/80, auf Seite 192 noch schreiben konnte "In den letzten Monaten des Krieges wurden mehrere englische und amerikanische Flieger, die über Deutschland abgeschossen worden waren, unmittelbar nach der Landung durch deutsche Zivilpersonen gelyncht. Die meisten Flieger wurden aber von den zuständigen Polizeibehörden gefangengenommen und als Kriegsgefangene behandelt." , ist angesichts unseres heutigen Wissens mehr als unverständlich.

Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg: Bestand RW 2/v. 65, S. 121 ff.


20.5.1940 Ermordung des deutschen Unteroffiziers Wilhelm Ross, Pilot einer Me 110 in der Staffel 9 des Zerstörergeschwaders 26, durch einen unbekannt gebliebenen französischen NCO (engl. Dienstgradbezeichnung "non-commissioned officer"; kommt dem deutschen "Unteroffizier" gleich). Der Mord geschah nahe dem kleinen Städtchen Luchy in Nordfrankreich. Der Fall wurde recherchiert von Dr. Klaus Schmider, deutscher Dozent für Militärgeschichte an der britischen Heeresakademie Sandhurst.

Quelle: Pallud, Jean Paul: Show Trial at Luchy "After the battle", Crime in WWII, Nr. 54/1986, S. 50-53.


15.9.1940 Ermordung des deutschen Oberleutnants Robert Zehbe (Flugzeugführer beim KG 76) durch Zivilisten im Londoner Stadtteil Kennington. Der Fall wurde recherchiert von Dr. Klaus Schmider, deutscher Dozent für Militärgeschichte an der britischen Heeresakademie Sandhurst.

Quelle: Price, Alfred: Battle of Britain Day, 15. September 1940, London 1990, S. 63

März 1942 Ermordung eines deutschen Fliegers in England durch einen Zivilisten (Ort ?).

Quellen: Green, Julien: Journal, Bd. II, Paris 1956, S. 137 (unter dem Datum des 27.3.1942).
Green, Julien: Journal 1928-1958, Paris 1961, S. 442 f. (unter dem Datum des 27.3.1942) 


26.12.1944 Ermordung des deutschen Unteroffiziers Hermann Grad, Pilot im JG 26, durch US-amerikanische Heeresangehörige in Belgien. Der Fall wurde recherchiert von Dr. Klaus Schmider, deutscher Dozent für Militärgeschichte an der britischen Heeresakademie Sandhurst.

Quellen: Caldwell, Donald: JG 26 Top Guns of the Luftwaffe, New York 1991, S. 302
Caldwell, Donald: The JG 26 war diary, Volume 2: London 1998, S. 396

 

Exkurs (Nr. 2) über humanes, aber risikoreiches Verhalten gegenüber gefangenen Fliegern  

Wie schon im Text zu den vorstehenden Mordfällen in Schloßvippach und Vogelsberg/Thüringen vom 8.3.1945 angedeutet wurde - laut der Orts-Chronik der Gemeinde Vogelsberg wurde ein verwundeter britischer Flieger von einer Familie gepflegt -, durften wir bei unseren Recherchen erfreulicherweise erfahren, dass abgeschossenen Fliegern oft auch Schutz und Hilfe zuteil wurden  und dass durch entschlossenes Handeln oder rechtzeitiges Eingreifen besonnener Menschen vielfach Schlimmeres vereitelt wurde.
So z.B. am 28.1.1945, als nach einem Tagesangriff der Amerikaner auf Dortmund im benachbarten Schwerte bzw. im heutigen Stadtteil Westhofen innerhalb von 10 Minuten zwei viermotorige "Liberator" abstürzten. Ein Zeitzeuge weiß zu berichten, dass aus der großen Menge der Neugierigen, die alsbald nach der Landung eines Fliegers auf dem Schwerter Marktplatz zusammengelaufen war - "es war ein Betrieb auf dem Markt, als ob Kirmes wäre" - wütende Rufe laut wurden, den Amerikaner sowie einen weiteren inzwischen dazugekommenen Gefangenen "aufzuhängen", "zu erschießen" bzw. "an die Wand zu stellen". Dass es letztlich zu keinerlei Gewalttätigkeiten kam, ist nach dem Zeitzeugen nur dem entschlossenen Handeln eines unbekannten Wehrmachtsoffiziers zu verdanken.
In Westhofen waren es nach Berichten von Zeitzeugen zwei ebenso entschlossene Bürger, die bei der Abführung eines gefangenen Fliegers eine sich anbahnende Rangelei handgreiflich zu verhindern wussten. 
Einem anderen Amerikaner aus der in Westhofen abgestürzten Maschine ist sogar, wie dieser in seinen Erinnerungen schreibt, von einer Bauersfrau eine Tasse Kaffee angeboten worden. Außerdem hat die Frau sein verfrorenes Gesicht mit einer Salbe eingerieben und ihm ein Foto ihres Sohnes gezeigt, der in Texas in amerikanischer Gefangenschaft war. 

Dass solch menschliches Verhalten seinerzeit nicht nur nicht erwünscht, sondern streng verboten war und auch bestraft wurde, mussten eine Bäuerin und ein Bauer aus Lembeck im Münsterland erfahren. Sie wurden im Oktober 1943 wegen staatsfeindlicher Handlungen und zur Abschreckung Anderer zu drei bzw. sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Beide hatten jeweils einem britischen Notabspringer Kaffee und Brot gereicht.  

Quelle: Schulte-Huxel, Elisabeth: Für eine Tasse Kaffee 16 Tage Zwangsarbeit. In: Dorsten unterm Hakenkreuz, Bd. 3, Dorsten 1985, S. 204.

Schlimmer noch sollte es einem Schmiedemeister aus Hainchen im Siegerland ergehen. Er wurde  im November 1943 von einem Sondergericht wegen unerlaubten Umgangs mit Kriegsgefangenen zu einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus sowie zu zwei Jahren Ehrverlust verurteilt, weil er am 28.7.1943 einen amerikanischen Notabspringer, dessen Gefangennahme er zuvor der Polizei telefonisch gemeldet hatte, am gemeinsamen Mittagsmahl der Familie hatte teilnehmen lassen.

Quellen: Böttger, Weyer, Lück: Geschichte des Netpherlandes, Netphen 1967, S. 436
Niermann, Hans-Eckhard: Strafjustiz und Nationalsozialismus im OLG-Bezirk Hamm 1933-1945. In: Ortstermin Hamm: Zur Justiz im Dritten Reich, Hamm 1991, S. 35 (Prozeßakten im Archiv des OLG: 4107 E. Bd. 2, Blatt 42)      

Ein Fall mit sogar tödlichem Ausgang ist uns aus Bochum bekanntgeworden. Ein Mitglied der Werksfeuerwehr des Stahlwerks Bochumer Verein hatte sich am 24.3.1945 in einer abendlichen Gesprächsrunde unter Kameraden vehement gegen die Misshandlung abgeschossener Flieger ausgesprochen. - An diesem Tage war es zu einer solchen Misshandlung eines über Bochum-Langendreer abgeschossenen alliierten Fliegers gekommen. Von einem "Kameraden" denunziert wurde er noch in derselben Nacht von zwei SD-Angehörigen abgeholt und auf dem Wege zu deren Zentrale hinterrücks erschossen.

Quelle: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945 - 1966. Bearbeitet im "Seminarium voor Strafrecht en Strafrechtspleging Van Hamel" der Universität von Amsterdam, Bd. XII, Amsterdam 1974, S. 448-463 und 484-490.

Böse Folgen sollte auch die Hilfestellung haben, die einem abgeschossenen Kanadier im Hause eines Bauern in Rottenburg am Neckar zuteil wurde. Die Maschine des Kanadiers ist am 15.3.1944 nach einem Nachtangriff auf Stuttgart abgeschossen worden, und er ist nach einer viertägigen nächtlichen Odyssee bis Rottenburg gekommen. Er wähnte sich schon in der Schweiz und damit in Sicherheit zu sein, als er bei dem Bauern anklopfte und um Wasser und Brot bat.
Nachbarn hatten wohl den auffälligen Besucher gesehen und Verdacht geschöpft. Am Morgen danach wurden Gast und Gastgeber von der Polizei abgeholt. Beide sind erst nach dem Krieg wieder nach Hause gekommen. Der Gast aus der Gefangenschaft und der verheiratete Landwirt aus einem Konzentrationslager. Wegen verwerflichen Verhaltens war der Landwirt, in dem man einen "erbärmlichen Kerl, einen Landesverräter und Volksschädling" sah, ohne Gerichtsurteil auf Anordnung des Reichsführers der SS und Reichsinnenministers Himmler in Schutzhaft genommen und in ein Konzentrationslager eingewiesen worden. Seine beiden Söhne, die als Soldaten an der Front standen, bekamen Urlaubsverbot und "Frontbewährung".

Quellen: Emrich, Ralf: Ein Jahr KZ für zwei Spiegeleier, in: Schwäbisches Tagblatt, Nr. 64 vom 16.3.1984 (Tübingen).
Bardua, Heinz: Stuttgart im Luftkrieg 1939-1945, Stuttgart 1985, 2. Aufl., S. 95 und 319. 

 

Exkurs (Nr. 3) über Hinrichtungen von US-Fliegern in Japan

Zum Schluss möchten wir noch auf eine vielfach an uns herangetragene Bitte eingehen. Es wird nach der Quelle zu unserer Aussage im ersten Teil unserer Veröffentlichung (Teil I, "Geschichtlicher Hintergrund",  Jahr 1943, vorletzter Absatz) gefragt, wonach der mecklenburgische Gauleiter Hildebrandt (bereits 1942) die Auffassung vertreten hat, britische Piloten - amerikanische Bomber griffen erst ab Juni 1943 Ziele im Reich an - nach japanischem Vorbild hinzurichten.

Nun, diese Angabe fanden wir bei Olaf Groehler (siehe unten), der eine Quellenangabe dazu nicht gemacht hat. Weitere Recherchen führten zu einer Meldung des Sicherheitsdienstes vom 29.4.1943 (siehe unten), in der von "Hinrichtungen amerikanischer Terrorflieger in Japan" berichtet wird. 
Da bis zu diesem Zeitpunkt (29.4.43) nur einmal US-Bomben über Japan abgeworfen worden sind, und zwar beim sogenannten "Doolittle-Raid" am 18.4.1942 - zu regelmäßigen Luftangriffen ist es erst im Spätherbst 1944 gekommen - sind wir davon ausgegangen, dass es nach dem vorgenannten Angriff zu den besagten Hinrichtungen abgesprungener Flieger gekommen ist. 
Diese Annahme haben wir allerdings noch nicht bestätigt gefunden. Wir halten es inzwischen nicht mehr für ausgeschlossen, dass man hier einem Gerücht aufgesessen ist oder dass ein solches gezielt in die Öffentlichkeit lanciert wurde. 
Angaben im Internet zufolge (siehe unten) haben bei dem spektakulären Angriff von 16 Maschinen des Typs B-25 auf die Städte Kobe, Yokohama, Nagoya und Tokio "nur" drei Flieger den Tod gefunden, acht gerieten in japanische Gefangenschaft. Hinrichtungen werden nicht erwähnt.  

Quellen: Groehler, Olaf: Luftkrieg gegen Deutschland, Berlin 1990, S. 366.
Boberach, Heinz (Hrsg.): Meldungen aus dem Reich 1938-1945. Die geheimen Lageberichte des Sicherheitsdienstes der SS, Bd. 13, Herrsching 1984, S. 5187 (Meldung Nr. 379 vom 29.4.1943).
Internet: http://home.t-online.de/home/jochen.knoop/tf/b25/b25.htm (10.4.2002) 
Ruge, Friedrich: Der Pazifikkrieg. In: Der 2. Weltkrieg. Bilder-Daten-Dokumente, Gütersloh 1968, S. 467



Nachtrag zum Exkurs Nr. 3

Es konnte inzwischen ermittelt werden, dass es nach dem Doolittle-Raid am 18.4.1942 doch zu Hinrichtungen von US-Fliegern gekommen ist. Drei der acht Amerikaner, die nach ihrem Einsatz auf chinesischem, damals jedoch von den Japanern besetztem Gebiet in Gefangenschaft geraten waren, wurden am 15.10.1942 in Shanghai exekutiert. Die japanischen Besatzer sollen unter der chinesischen Bevölkerung, die sich nicht ohne Erfolg bemüht hatte, die notgelandeten US-Flieger zu verstecken bzw. in Sicherheit zu bringen, ein Massaker angerichtet haben, bei dem Zehntausende getötet wurden.

Gegen Ende des Krieges, vor allem in der Zeit vom 26. Juni bis 15. August 1945 - am 2.9.1945 haben die Japaner kapituliert -, ist es zu weiteren Hinrichtungen gekommen. Insgesamt wurden 49 US-Flieger ohne Prozeß exekutiert.

Quellen: Schultz, Duane: The Doolittle Raid, New York 1988.
Internet:www.history.navy.mil/photos/events/wwii-pac/misc-42/doolt-p.htm (15.4.2002)
Internet:www.wpafb.af.mil/museum/history/wwii/cp6.htm (15.4.2002)
Francis, Timothy Lang: "To Dispose of the Prisoners": The Japanese Executions of American Aircrew at Fukuoka, Japan, during 1945. In: (Zeitschrift) Pacific Historial Review, Jg. 66, Bd. 5, November 1997, S. 469-501



Seit dem 5. Oktober 2005 sind wir eine Arbeitsgemeinschaft, die gestärkt und mit neuem Elan sich die reichsweite Erfassung der Fliegermorde und deren Veröffentlichung im Internet zur Aufgabe gemacht hat.

Wir sind per E-Mail, Post oder Telefon wie folgt erreichbar:

Arbeitsgemeinschaft der Verfasser der Homepage: www.flieger-lynchmorde.de

Willi u. Monika Wachholz                                                 
Mörchinger Str. 122b
14169 Berlin
Tel. 030-81058630
E-Mail: wilhelm.wachholz@gmx.de   

Herbert Weber
Sundernallee 23
58636 Iserlohn
Tel. 02371-63247, Fax: 02371-159064
E-Mail: herb-weber@t-online.de                        

 

             

 

zurück zur Eingangsseite !       Download des Textes !