... abschließende Ausführungen ...
Bei
unseren Recherchen ist uns auch eine größere Anzahl von Lynchmorden in den von
der deutschen Wehrmacht seinerzeit besetzten Gebieten bekannt geworden, so in
Frankreich (22 Fälle), Holland (7), Belgien (2), Norwegen (2), Italien (1),
Tschechien (1) und
Jugoslawien (1). Die Zahl der bei diesen Fällen ermordeten Flieger beträgt
mindestens 52.
Nachstehend eine alphabetische Auflistung von Orten,
in denen es nach unseren Kenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls zu
Lynchmorden an notgelandeten alliierten Fliegern gekommen ist. Unsere bisherigen
Recherchen haben in diesen Fällen noch keine Bestätigung erbracht bzw. sind
noch nicht abgeschlossen.
Die übergroße Mehrzahl
der nachstehenden Orte bzw. Mordfälle - killing of British/allied airmen -
sind einer aktuellen Auflistung archivierter Prozessakten des Public Record
Office, Kew, Richmond, Surrey TW9 4 DU, England (Internet: www.pro.gov.uk) entnommen.
Bersenbrück
Bochum-Werne
Borstel-Rehren
(Gemeinde Auetal)
Brunswik
(Stadtteil von Kiel?)
Eberswalde
Gelsenkirchen
(Stadtteil Buer-Reese)
Hamburg
(Stadtteile: Neuenfelde, Wilhelmsburg und Stellingen)
Horstgen
(bei Kamp-Lintfort?)
Leichlingen
Mühlen
Eichen
Moorhusen
Munsterlein
Neuenkirchen
Neuhausen
Niederkunzisch
Odenthal
Pockau
Reinhardswald
(Gahrenberg)
Ritschenhausen
Satow
Soltau
Staffort
(Stadtteil von Stutensee)
Weseke
(Ortsteil von Borken)
Wiedenbrück
(Rheda-Wiedenbrück)
Woltersdorf
Nach unseren bisher
gesammelten Erkenntnissen und entgegen der seinerzeit kolportierten Meinung
stellen wir fest, dass es zu spontanen Lynchmorden an abgeschossenen Fliegern
weit weniger durch betroffene Zivilisten gekommen ist, d.h. durch Personen, die
auf Grund von Bomben- oder Jabo-Angriffen persönlich durch den Verlust von
Familienangehörigen oder die Zerstörung von Haus und Wohnung geschädigt
waren, als vielmehr durch bornierte und fanatisierte NS-Funktionäre.
In den meisten der
uns bekannt gewordenen Fälle waren es Angehörige von SA, SS, SD
(Sicherheitsdienst), Polizei, Gestapo und in nicht unerheblichem Maße auch
Wehrmachtsangehörige sowie vereinzelt auch Volkssturmmänner, die - wenn sie
nicht blindwütig selbst Hand an die Pistole legten - ihre Untergebenen
ermunterten und aufforderten oder ihnen nahe legten und befahlen (ggf. unter Ausübung
von Druck), den oder die Gefangenen "umzulegen".
Wir finden unsere
Feststellung auch bestätigt durch die nicht unerhebliche Zahl der oben
genannten Lynchmorde im Ausland, wo deutsche Zivilisten als mögliche Täter ja
nicht in Betracht kommen.
Über Emails mit Kommentaren, Anregungen, Ergänzungen, Hinweisen,
Fehlermeldungen und/oder Kritik würden wir uns freuen. Interessieren würde
u.a., ob Lynchmorde an kriegsgefangenen deutschen Fliegern
in England bekannt geworden sind.
Exkurs
(Nr. 1) über Lynchmorde an deutschen Fliegern
Im vorstehenden letzten Absatz
unserer (ersten) Veröffentlichung im Internet (vom 1.9.2001) hatten wir u.a.
aufgezeigt, dass wir uns auch für bekannt gewordene Lynchmorde an kriegsgefangenen deutschen Fliegern in England interessieren würden.
Die
Möglichkeit, dass solche Fälle auch in Frankreich oder Belgien vorgekommen sein könnten,
hatten wir seinerzeit nicht bedacht. Nachstehend das bisherige Ergebnis:
1940
(zwischen dem 10.5. und
6.6.1940) Ermordung von drei notgelandeten deutschen Fliegern nahe dem Dorf Vimy in
Nordfrankreich durch Zivilpersonen.
Quellen: Zayas, Alfred M. de: Die Wehrmachts-Untersuchungsstelle. Deutsche
Ermittlungen über alliierte Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg,
3. Aufl., München 1980, S. 180 f. und nicht numerierte Bildseite nach Seite
192.
Dass der US-amerikanische Völkerrechtler und Historiker Dr. Alfred
M. de Zayas, der Autor des vorgenannten Buches, seinerzeit, d.h. 1979/80, auf
Seite 192 noch schreiben konnte "In den letzten Monaten des Krieges
wurden mehrere englische und amerikanische Flieger, die über Deutschland
abgeschossen worden waren, unmittelbar nach der Landung durch deutsche
Zivilpersonen gelyncht. Die meisten Flieger wurden aber von den zuständigen
Polizeibehörden gefangengenommen und als Kriegsgefangene behandelt." ,
ist angesichts unseres heutigen Wissens mehr als unverständlich.
Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg: Bestand RW 2/v. 65, S. 121 ff.
20.5.1940 Ermordung des deutschen Unteroffiziers Wilhelm Ross, Pilot
einer Me 110 in der Staffel 9 des Zerstörergeschwaders 26, durch einen
unbekannt gebliebenen französischen NCO (engl. Dienstgradbezeichnung
"non-commissioned officer"; kommt dem deutschen
"Unteroffizier" gleich). Der Mord geschah nahe dem kleinen
Städtchen Luchy in Nordfrankreich. Der Fall wurde recherchiert von Dr. Klaus
Schmider, deutscher Dozent für Militärgeschichte an der britischen
Heeresakademie Sandhurst.
Quelle: Pallud, Jean Paul: Show Trial at Luchy "After the battle",
Crime in WWII, Nr. 54/1986, S. 50-53.
15.9.1940 Ermordung des deutschen Oberleutnants Robert Zehbe
(Flugzeugführer beim KG 76) durch Zivilisten im Londoner Stadtteil
Kennington. Der Fall wurde recherchiert von Dr. Klaus Schmider, deutscher
Dozent für Militärgeschichte an der britischen Heeresakademie Sandhurst.
Quelle: Price, Alfred: Battle of Britain Day, 15. September 1940, London 1990,
S. 63
März 1942 Ermordung eines deutschen Fliegers in England durch einen Zivilisten (Ort
?).
Quellen: Green, Julien:
Journal, Bd. II, Paris 1956, S. 137 (unter dem Datum des 27.3.1942).
Green, Julien: Journal 1928-1958, Paris 1961, S. 442 f. (unter dem Datum des
27.3.1942)
26.12.1944 Ermordung des deutschen Unteroffiziers Hermann Grad, Pilot
im JG 26, durch US-amerikanische Heeresangehörige in Belgien. Der Fall wurde
recherchiert von Dr. Klaus Schmider, deutscher Dozent für Militärgeschichte
an der britischen Heeresakademie Sandhurst.
Quellen: Caldwell, Donald: JG 26 Top Guns of the Luftwaffe, New York 1991, S.
302
Caldwell, Donald: The JG 26 war diary, Volume 2: London 1998, S. 396
Exkurs
(Nr. 2) über humanes, aber risikoreiches Verhalten gegenüber
gefangenen Fliegern
Wie schon im Text zu den
vorstehenden Mordfällen in Schloßvippach und Vogelsberg/Thüringen vom
8.3.1945 angedeutet wurde - laut der Orts-Chronik der Gemeinde Vogelsberg
wurde ein verwundeter britischer Flieger von einer Familie gepflegt -, durften
wir bei unseren Recherchen erfreulicherweise erfahren, dass abgeschossenen
Fliegern oft auch Schutz und Hilfe zuteil wurden und dass durch entschlossenes Handeln oder rechtzeitiges Eingreifen
besonnener Menschen vielfach Schlimmeres vereitelt wurde.
So z.B. am 28.1.1945, als nach einem Tagesangriff der Amerikaner auf Dortmund
im benachbarten Schwerte bzw. im heutigen Stadtteil Westhofen innerhalb von 10
Minuten zwei viermotorige "Liberator" abstürzten. Ein Zeitzeuge weiß
zu berichten, dass aus der großen Menge der Neugierigen, die alsbald nach der
Landung eines Fliegers auf dem Schwerter Marktplatz zusammengelaufen war -
"es war ein Betrieb auf dem Markt, als ob Kirmes wäre" - wütende
Rufe laut wurden, den Amerikaner sowie einen weiteren inzwischen
dazugekommenen Gefangenen "aufzuhängen", "zu erschießen"
bzw. "an die Wand zu stellen". Dass es letztlich zu keinerlei
Gewalttätigkeiten kam, ist nach dem Zeitzeugen nur dem entschlossenen Handeln
eines unbekannten Wehrmachtsoffiziers zu verdanken.
In Westhofen waren es nach Berichten von Zeitzeugen zwei ebenso entschlossene
Bürger, die bei der Abführung eines gefangenen Fliegers eine sich anbahnende
Rangelei handgreiflich zu verhindern wussten.
Einem anderen Amerikaner aus der in Westhofen abgestürzten Maschine ist
sogar, wie dieser in seinen Erinnerungen schreibt, von einer Bauersfrau eine
Tasse Kaffee angeboten worden. Außerdem hat die Frau sein verfrorenes Gesicht
mit einer Salbe eingerieben und ihm ein Foto ihres Sohnes gezeigt, der in
Texas in amerikanischer Gefangenschaft war.
Dass solch menschliches Verhalten seinerzeit nicht nur nicht erwünscht,
sondern streng verboten war und auch bestraft wurde, mussten eine Bäuerin und
ein Bauer aus Lembeck im Münsterland erfahren. Sie wurden im Oktober 1943
wegen staatsfeindlicher Handlungen und zur Abschreckung Anderer zu drei bzw.
sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Beide hatten jeweils einem britischen
Notabspringer Kaffee und Brot gereicht.
Quelle:
Schulte-Huxel, Elisabeth: Für
eine Tasse Kaffee 16 Tage Zwangsarbeit. In: Dorsten unterm Hakenkreuz, Bd. 3,
Dorsten 1985, S. 204.
Schlimmer noch sollte es einem Schmiedemeister aus Hainchen im Siegerland
ergehen. Er wurde im November
1943 von einem Sondergericht wegen unerlaubten Umgangs mit Kriegsgefangenen zu
einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus sowie zu zwei Jahren Ehrverlust
verurteilt, weil er am 28.7.1943 einen amerikanischen Notabspringer, dessen
Gefangennahme er zuvor der Polizei telefonisch gemeldet hatte, am gemeinsamen
Mittagsmahl der Familie hatte teilnehmen lassen.
Quellen: Böttger, Weyer, Lück:
Geschichte des Netpherlandes, Netphen 1967, S. 436
Niermann, Hans-Eckhard: Strafjustiz und Nationalsozialismus im OLG-Bezirk Hamm
1933-1945. In: Ortstermin Hamm: Zur Justiz im Dritten Reich, Hamm 1991, S. 35
(Prozeßakten im Archiv des OLG: 4107 E. Bd. 2, Blatt 42)
Ein Fall mit sogar tödlichem
Ausgang ist uns aus Bochum bekanntgeworden. Ein Mitglied der Werksfeuerwehr
des Stahlwerks Bochumer Verein hatte sich am 24.3.1945 in einer abendlichen Gesprächsrunde unter Kameraden vehement gegen die Misshandlung abgeschossener Flieger
ausgesprochen. - An diesem Tage war es zu einer solchen Misshandlung eines über
Bochum-Langendreer abgeschossenen alliierten Fliegers gekommen. Von einem
"Kameraden" denunziert wurde er noch in derselben Nacht von zwei
SD-Angehörigen abgeholt und auf dem Wege zu deren Zentrale hinterrücks
erschossen.
Quelle:
Justiz und NS-Verbrechen.
Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen
1945 - 1966. Bearbeitet im "Seminarium voor Strafrecht en
Strafrechtspleging Van Hamel" der Universität von Amsterdam, Bd. XII,
Amsterdam 1974, S. 448-463 und 484-490.
Böse Folgen sollte auch die Hilfestellung haben, die einem abgeschossenen
Kanadier im Hause eines Bauern in Rottenburg am Neckar zuteil wurde. Die
Maschine des Kanadiers ist am 15.3.1944 nach einem Nachtangriff auf Stuttgart
abgeschossen worden, und er ist nach einer viertägigen nächtlichen Odyssee
bis Rottenburg gekommen. Er wähnte sich schon in der Schweiz und damit in
Sicherheit zu sein, als er bei dem Bauern anklopfte und um Wasser und Brot
bat.
Nachbarn hatten wohl den auffälligen Besucher gesehen und Verdacht
geschöpft. Am Morgen danach wurden Gast und Gastgeber von der Polizei
abgeholt. Beide sind erst nach dem Krieg wieder nach Hause gekommen. Der Gast
aus der Gefangenschaft und der verheiratete Landwirt aus einem
Konzentrationslager. Wegen verwerflichen Verhaltens war der Landwirt, in dem
man einen "erbärmlichen Kerl, einen Landesverräter und
Volksschädling" sah, ohne Gerichtsurteil auf Anordnung des
Reichsführers der SS und Reichsinnenministers Himmler in Schutzhaft genommen
und in ein Konzentrationslager eingewiesen worden. Seine beiden Söhne, die
als Soldaten an der Front standen, bekamen Urlaubsverbot und
"Frontbewährung".
Quellen: Emrich, Ralf: Ein Jahr KZ für zwei Spiegeleier, in: Schwäbisches
Tagblatt, Nr. 64 vom 16.3.1984 (Tübingen).
Bardua, Heinz: Stuttgart im Luftkrieg 1939-1945, Stuttgart 1985, 2. Aufl., S.
95 und 319.
Exkurs
(Nr. 3) über Hinrichtungen von US-Fliegern in Japan
Zum Schluss möchten wir noch auf eine vielfach an uns herangetragene Bitte eingehen. Es wird nach der Quelle zu unserer Aussage im ersten Teil unserer Veröffentlichung (Teil I, "Geschichtlicher Hintergrund", Jahr 1943, vorletzter Absatz) gefragt, wonach der mecklenburgische Gauleiter Hildebrandt (bereits 1942) die Auffassung vertreten hat, britische Piloten - amerikanische Bomber griffen erst ab Juni 1943 Ziele im Reich an - nach japanischem Vorbild hinzurichten.
Nun, diese Angabe fanden wir
bei Olaf Groehler (siehe unten), der eine Quellenangabe dazu nicht gemacht hat.
Weitere Recherchen führten zu einer Meldung des Sicherheitsdienstes vom
29.4.1943 (siehe unten), in der von "Hinrichtungen amerikanischer
Terrorflieger in Japan" berichtet wird.
Da bis zu diesem Zeitpunkt (29.4.43) nur einmal US-Bomben über Japan abgeworfen
worden sind, und zwar beim sogenannten "Doolittle-Raid" am 18.4.1942 -
zu regelmäßigen Luftangriffen ist es erst im Spätherbst 1944 gekommen - sind
wir davon ausgegangen, dass es nach dem vorgenannten Angriff zu den besagten
Hinrichtungen abgesprungener Flieger gekommen ist.
Diese Annahme haben wir allerdings noch nicht bestätigt gefunden. Wir halten es
inzwischen nicht mehr für ausgeschlossen, dass man hier einem Gerücht
aufgesessen ist oder dass ein solches gezielt in die Öffentlichkeit lanciert
wurde.
Angaben im Internet zufolge (siehe unten) haben bei dem spektakulären Angriff
von 16 Maschinen des Typs B-25 auf die Städte Kobe, Yokohama, Nagoya und Tokio
"nur" drei Flieger den Tod gefunden, acht gerieten in japanische
Gefangenschaft. Hinrichtungen werden nicht erwähnt.
Quellen:
Groehler, Olaf: Luftkrieg
gegen Deutschland, Berlin 1990, S. 366.
Boberach, Heinz (Hrsg.): Meldungen aus dem Reich 1938-1945. Die geheimen
Lageberichte des Sicherheitsdienstes der SS, Bd. 13, Herrsching 1984, S. 5187
(Meldung Nr. 379 vom 29.4.1943).
Internet: http://home.t-online.de/home/jochen.knoop/tf/b25/b25.htm
(10.4.2002)
Ruge, Friedrich: Der Pazifikkrieg. In: Der 2. Weltkrieg. Bilder-Daten-Dokumente,
Gütersloh 1968, S. 467
Nachtrag zum Exkurs Nr. 3
Es
konnte inzwischen ermittelt werden, dass es nach dem Doolittle-Raid am 18.4.1942
doch zu Hinrichtungen von US-Fliegern gekommen ist. Drei der acht Amerikaner,
die nach ihrem Einsatz auf chinesischem, damals jedoch von den Japanern
besetztem Gebiet in Gefangenschaft geraten waren, wurden am 15.10.1942 in
Shanghai exekutiert. Die japanischen Besatzer sollen unter der chinesischen
Bevölkerung, die sich nicht ohne Erfolg bemüht hatte, die notgelandeten
US-Flieger zu verstecken bzw. in Sicherheit zu bringen, ein Massaker angerichtet
haben, bei dem Zehntausende getötet wurden.
Gegen Ende des Krieges, vor allem in der Zeit vom 26. Juni bis 15. August 1945 -
am 2.9.1945 haben die Japaner kapituliert -, ist es zu weiteren Hinrichtungen
gekommen. Insgesamt wurden 49 US-Flieger ohne Prozeß exekutiert.
Quellen: Schultz, Duane: The Doolittle Raid, New York 1988.
Internet:www.history.navy.mil/photos/events/wwii-pac/misc-42/doolt-p.htm (15.4.2002)
Internet:www.wpafb.af.mil/museum/history/wwii/cp6.htm
(15.4.2002)
Francis, Timothy Lang: "To Dispose of the Prisoners": The Japanese
Executions of American Aircrew at Fukuoka, Japan, during 1945. In: (Zeitschrift)
Pacific Historial Review, Jg. 66, Bd.
5, November 1997, S. 469-501
Seit dem 5. Oktober 2005 sind
wir eine Arbeitsgemeinschaft, die gestärkt und mit neuem Elan sich die
reichsweite Erfassung der Fliegermorde und deren Veröffentlichung im Internet
zur Aufgabe gemacht hat.
Wir sind per E-Mail, Post oder Telefon wie folgt erreichbar:
Arbeitsgemeinschaft der Verfasser der Homepage: www.flieger-lynchmorde.de
Willi u. Monika
Wachholz
Mörchinger Str. 122b
14169 Berlin
Tel. 030-81058630
E-Mail: wilhelm.wachholz@gmx.de
Herbert Weber
Sundernallee 23
58636 Iserlohn
Tel. 02371-63247, Fax: 02371-159064
E-Mail: herb-weber@t-online.de

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